Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen, Geltungsbereich

1.1
Evermore Entertainments erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese Schriftlich, etwa in Form eines Angebotes, vereinbart wurden.

1.2
Von diesen AGBs abweichende AGB des Kunden erkennt Evermore Entertainments in keinem Fall auch nur auszugsweise an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3
Evermore Entertainments kann alle Rechte und Pflichten aus Verträgen auf einen oder mehrere Dritte übertragen.

 

2. Vertragsschluss und -beendigung, Widerruf und Rücktritt

2.1
Evermore Entertainments ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach mündlicher, telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung auch per E-Mail durch den Kunden anzunehmen.

2.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Evermore Entertainments oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

2.3
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und Evermore Entertainments das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Quartalsende kündigen.

2.4
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf automatisch auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der in Ziffer 2.3 geregelten Frist möglich.

2.5
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Evermore Entertainments insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien, bzw. diese AGBs verstößt.

2.6
Im Falle einer von Evermore Entertainments ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Evermore Entertainments berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Evermore Entertainments überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger als dieser Betrag ist.

2.7
Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform.

 

3. Preise und Zahlung / Zahlungsverzug

3.1
Unseren Angeboten liegt grundsätzlich ein durchschnittlicher Aufwand zu Grunde. Sollten durch den Kunden ungewöhnliche Abweichungen vom durchschnittlichen Aufwand entstehen, ist Evermore Entertainments nicht an abgegebene Angebote gebunden, bzw. berechtigt den Zusatzaufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abzurechnen.

3.2
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin (auch aus Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat) nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Evermore Entertainments entweder mit Nutzung durch den Kunden oder 2 Wochen nach dem verlangten Abnahmetermin als abgenommen.

3.3
Evermore Entertainments ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

3.4
Alle Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall berechnet Evermore Entertainments eine Mahngebühr. Die Mahngebühr beträgt immer mindestens 15 Euro.

3.5
Evermore Entertainments ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug ist Evermore Entertainments jederzeit berechtigt die Leistungen ohne vorherige Ankündigung einzustellen.

3.6
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Evermore Entertainments. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Evermore Entertainments, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

3.7
Kommt der Kunde bei Webdesign Leistungen mit den Zahlungen in Verzug, ist Evermore Entertainments berechtigt, die Internet Präsenz vom Server, auch vom Server des Kunden, zu löschen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

3.8
Die Rechte an der Programmierung einer Website, dem Layout, wesentlichen Bestandteilen des Layouts und den durch Evermore Entertainments gelieferten Inhalten wie z.B. Bildern, Texten und Videos gehen grundsätzlich erst nach der kompletten Bezahlung auf den Kunden über. Wurde die Bezahlung innerhalb eines Wartungsvertrages vereinbart gehen die Rechte erst nach Ablauf des Vertrages und der vollständigen Bezahlung aller monatlichen Raten auf den Kunden über.

3.9
Bei Consultingleistungen erfolgt die Abrechnung nach Tagessätzen. Vorbereitungsaufwände und Reisezeiten werden voll, Reisekosten nach Beleg abgerechnet.

3.10
Evermore Entertainments ist berechtigt für abgeschlossene Projektabschnitte monatliche Teilrechnungen zu stellen. Rechnungsmonierungen müssen grundsätzlich bis spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

3.11
Bei Zugreisen verrechen wir 1.Klasse Fahrkarten, im Fall von Flugreisen flexible Economy Tickets, bzw. bei internationalen Flügen Business Class Ticktes.

3.12
Alle Preise auf unserer Internetseite sind ohne Mehrwertsteuer (§19 UStG – Kleingewerbe).

 

4. Haftung

4.1
Für Schäden haftet Evermore Entertainments nur dann, wenn Evermore Entertainments oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Evermore Entertainments oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Evermore Entertainments auf solche typische Schäden begrenzt, die für Evermore Entertainments zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

4.2
Die Haftung bei allen Leistungen, insbesondere auch Beratungsleistungen ist begrenzt auf die Höhe des Honoraranspruchs. Jede weitere Haftung, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

5.1
Alle durch Evermore Entertainments programmierten Internet-Präsenzen werden für den Microsoft Internet Explorer 7.0 oder höher, sowie den Firefox in der Version 2.0 oder höher optimiert erstellt. Das fehlerfreie Funktionieren auf anderen Browsern kann nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und gegen Mehrpreis garantiert werden.

5.2
Der Kunde ist für alle Inhalte der durch Evermore Entertainments in seinem Auftrag erstellten Website verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Evermore Entertainments von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

5.3
Evermore Entertainments ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden im Rahmen der Möglichkeiten auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, ist Evermore Entertainments berechtigt, die Leistungen einzustellen. Evermore Entertainments wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

6. Pflichten des Kunden

6.1
Der Kunde sichert zu, dass die Evermore Entertainments mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Evermore Entertainments jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfragen Evermore Entertainments binnen 7 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere: Name und postalische Anschrift des Kunden, Rechtsform des Unternehmens, Ust. Identnummer, Handelsregisternummer, Vertretungsberechtigter des Unternehmens, Telefonnummer und Telefaxnummer sowie alle weiteren Daten die zur Erstellung eines Impressums notwendig sind.

6.2
Wird die Website nicht über Evermore Entertainments gehostet, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Server den notwendigen Leistungsumfang zur Verfügung stellt. Evermore Entertainments haftet grundsätzlich nicht für den vollen Leistungsumfang, sollte die Website durch den Kunden gehostet werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, sollten für dynamische Inhalte oder ein Redaktionssystem eine Datenbank oder die Ausführbarkeit von PHP, ASP, ASP.NET oder Scripts notwendig sein.

6.3
Der Kunde verpflichtet sich zur rechtzeitigen Anlieferung des vereinbarten Ausgangsmaterials, wie etwa von Bildern und Texten. Erfolgt die Anlieferung nicht im vereinbarten Zeitrahmen ist Evermore Entertainments berechtigt, das Projekt bis zu 3 Monate zu verschieben ohne dass der Kunde daraus ein Kündigungsrecht ableiten kann.

6.4
Unter ‘Korrekturlauf’ wird eine zusammenhängende Prozedur verstanden. Alle Korrekturen eines Laufs müssen Evermore Entertainments gemeinsam zu einer Zeit zur Verfügung gestellt werden.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag mit Evermore Entertainments ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bad Kreuznach. Evermore Entertainments ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Evermore Entertainments auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

7.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.